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RA Dr. Matthias Schaefer in München, Fachanwalt für Urheber und Medienrecht Kontakt unter www.ks-legal.de
News: Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft gründet Rechtsberatungs-Genossenschaft! Weiter
vbw, Bertram Brossardt:
Recht: „Im Urlaub darf gegartelt, aber nicht gearbeitet werden“
vbw gibt Tipps für die Planung der Urlaubszeit in den Betrieben
München, 09.07.2010. Die Urlaubszeit gilt vielen Arbeitnehmern als schönste Zeit des Jahres. Allerdings wirft das Thema in den Betrieben eine Fülle von Rechtsfragen auf. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. gibt Hinweise rund um die Planung und Durchführung des Urlaubs in den Betrieben. „Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach einer Wartezeit von sechs Monaten seit Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben,“ erklärt der Hauptgeschäftsführer der vbw, Bertram Brossardt. Die Urlaubsdauer richtet sich in erster Linie nach dem für das Arbeitsverhältnis geltenden Manteltarifvertrag. Kommt ein Tarifvertrag nicht zur Anwendung, greifen die gesetzlichen oder für den Arbeitnehmer günstigeren einzelvertraglichen Regelungen. Das Gesetz sieht bei einer Fünf-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von 20 Werktagen vor.
Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs, werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erlöschen Urlaubsansprüche von Langzeitkranken nicht, wie das bei allen anderen Arbeitnehmern der Fall ist, am Ende des Kalenderjahres bzw. zum 31.03. des Folgejahres. „Hier können nicht unerhebliche Urlaubsansprüche auflaufen, was für Unternehmen eine große Belastung darstellen kann,“ so der Hauptgeschäftsführer der vbw. Brossardt verweist darauf, dass ein Mitarbeiter nur in Urlaub gehen darf, wenn der Betrieb den Urlaub genehmigt hat. „Selbstbeurlaubung ist unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit und zieht erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich.“ Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, den Urlaub festzulegen. Er muss dabei aber die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen. Machen mehrere Arbeitnehmer Urlaubswünsche für die gleiche Zeit geltend, muss der Arbeitgeber eine Ermessensentscheidung treffen. Soziale Kriterien wie beispielsweise schulpflichtige Kinder sind dabei besonders zu berücksichtigen.
Brossardt verweist darauf, dass während des Urlaubs jede Erwerbstätigkeit verboten ist, die dem Urlaubszweck, der Erholung und Wiederherstellung der Arbeitskraft, widerspricht. Dazu zählen auch selbstständige, freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten gegen Entgelt. Tätigkeiten in Haus und Garten sowie erlaubte Nebentätigkeiten fallen regelmäßig nicht unter das Verbot. Brossardt: „Es darf also nach Herzenslust gegartelt werden.“ - // - Kontakt: www.vbw-bayern.de
Redaktion: Dipl. Wirtsch. Ing. Martin Sonneck
Autoren: Dr. Matthias Schaefer
Torsten Ratzke & Markus Kringe
Generationenwechsel: Agieren statt reagieren
Wie externe Dienstleistungen den Prozess begleiten
Unternehmensnachfolge ist ein Thema, dem sich jährlich ca. 70.000 Unternehmer stellen müssen. Nur 40% dieser Unternehmer haben jedoch ihre Nachfolge geregelt. Streitigkeiten im Gesellschafterkreis, Pflichtteils- und Güterrechtsansprüche oder Liquiditätsentzug durch fällige Erbschaft- oder Einkommensteuer sind häufige Ursachen für Unternehmenskrisen. Schlecht vorbereitete Generationenwechsel bergen somit ein großes Gefahrenpotential. Denn eines wird immer wieder verkannt: Der Unternehmer muss frühzeitig erbrechtliche, familienrechtliche, handels- und gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche, vor allem aber auch familiäre und betriebswirtschaftliche Aspekte beachten, um zu einer für alle Parteien zufrieden stellenden Unternehmensnachfolge zu gelangen. In der Praxis bestehen Wechselwirkungen: Beispielsweise löst ein Impuls vom Wirtschaftsprüfer eventuell beim Unternehmer und dem Nachfolger zwischenmenschliche Prozesse aus.
Mit Hilfe von externen Dienstleistern wird der Gesamtprozess optimal ausgestaltet. Dem Zusammenspiel der Dienstleister kommt daher besondere Bedeutung zu: Die Dienstleister müssen eine Sprache sprechen, sie müssen in dem Themengebiet ein eingespieltes Team sein und ihre fachlichen Grenzen genau einschätzen können. So werden die notwendigen Schritte richtig zusammengeführt und zur Optimierung des Prozesses eingesetzt.
Zieht sich der Unternehmer zurück, dann verändert sich das gesamte System des Unternehmens. Der Veränderungsprozess führt zu einer Neuordnung des Unternehmens und des Systems. Dieser Veränderungsprozess ist mit viel Emotionalität verbunden, ebenso mit wirtschaftlichen Risiken, juristischen Fragestellungen und mit Irritationen innerhalb und außerhalb des Unternehmens. Die Berührungspunkte zwischen "Familie" und "Unternehmen", d.h. die Verbindung von menschlichen und z. B. wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sind neuralgische Punkte, die häufig ausgeblendet und nicht berücksichtigt werden.
Perspektive: Mensch
Was kann zwischenmenschlich passieren? Kommt der Nachfolger aus der eigenen Familie wird er vom alten Unternehmer an den Leistungen gemessen, er tut sich schwer, die Arbeits- und Vorgehensweisen des Vaters zu modernisieren oder der Vater hat Angst, dass sein Lebenswerk zerstört wird. Innerfamiliäre Konflikte, fehlendes Vertrauen und die Streitkultur erschweren die Nachfolgeregelung. Es kommt zu zwischenmenschliche Störungen auf verschiedenen Ebenen. Auf der Ebene der Familie kann bspw. ein Generationen- oder Geschwisterkonflikt aufbrechen, oder auf der Ebene der Belegschaft kann ein altgedienter Mitarbeiter mit dem potenziellen Nachfolger nicht umgehen.
Veränderungen durch den Generationenwechsel sind mit Widerständen verbunden. Er spiegelt sich in einem Kreislauf von Bedenken wider: Was der Junior wohl ändern wird? Ob die Informationen wohl stimmen? Ob die Veränderungen Sinn machen? Ob das wohl gut geht? Welche Auswirkungen das alles nach sich zieht? Natürlich gibt es den Kreislauf der Bedenken auch bei dem potenziellen Nachfolger, in der gesamten Familie und bei den Mitarbeitern im Unternehmen. Die zwischenmenschliche Komplexität wird dadurch sehr deutlich.
Ein Generationswechsel stellt sich als Kommunikationsaufgabe dar. Die notwendige Organisations- und Persönlichkeitsentwicklung umfasst daher prozessorientierte Maßnahmen.
Perspektive: Recht
In rechtlicher Hinsicht steht zu Beginn eine Bestandsaufnahme aller Verträge und Vereinbarungen, die das Unternehmen und die Person des Unternehmers betreffen. Da ein Großteil der Verträge Bestandsschutz genießt, werden diese in weiten Teilen auch auf den Nachfolger Rechtswirkung entfalten. Erst wenn dieser Schritt getan ist, können neue Vereinbarungen implementiert oder bestehende Regelungen sinnvoll an die tatsächliche Interessenlage angepasst werden. Hier ist eine sorgfältige Vorbereitung geboten: Bereits die Wahl einer falschen Gesellschaftsform oder eine unbedachte Regelung in einem Gesellschaftsvertrag können schlimmstenfalls die Durchführbarkeit der Unternehmensnachfolge verhindern und scheitern lassen. Aus rechtlicher Sicht sind somit eine sorgfältige Implementierung und Synchronisierung der verschiedenen Vereinbarungen die maßgeblichen Faktoren für einen erfolgreichen Generationenwechsel. Dies kann allerdings nur unter Berücksichtigung der finanziellen, steuerlichen und emotionalen Konsequenzen gelingen.
Perspektive: Wirtschaft
Aus steuerlicher Sicht erweisen sich die Neuregelungen der Erbschaftsteuer gerade in der Krise als Hypothek für den Mittelstand. Für viele Unternehmer ist die Erbschaftsteuer ein Hemmnis bei der Unternehmensnachfolge. Unternehmer, die zur Krisenbewältigung Firmenanteile veräußern, Kurzarbeit nutzen oder gezwungen sind, ihre Belegschaften zu reduzieren, müssen mit großer Wahrscheinlichkeit Erbschaftsteuer nachzahlen. Durch die komplizierten Regelungen bei der Erbschaftsteuer wird der Generationswechsel im Mittelstand somit eher erschwert statt erleichtert. Müssen zur Befriedigung von Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüchen stille Reserven im Unternehmen aufgedeckt werden, entsteht darüber hinaus eine ertragsteuerliche Belastung. Diese Schwierigkeiten können durch eine vorausschauende Steuerplanung vermieden werden: Agieren statt reagieren!
Fazit
Die Unterstützung durch externe Dienstleister beim Generationenwechsel ist sehr wichtig. Doch nur ein enges Zusammenspiel der Dienstleister berücksichtigt die Wechselwirkungen des Prozesses, wodurch erreicht wird, dass das Lebenswerk des Seniors gewertschätzt und wichtige Aspekte auch in der Zukunft Bestand haben.
Autoren:
Dr. Matthias Schaefer, Kanzlei Dr. Schaefer, Rechtsanwalt
Balanstrasse 73 (Haus 10), 81541 München
Tel.: (089) 6 28 16 96-80 (http://www.ks-legal.de)
Torsten Ratzke, Kanzlei Ratzke, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
http://www.kanzlei-ratzke.de
Markus Kringe, Team Liscia München – Experten für Veränderungsprozesse
http://www.TeamLiscia.de
„Kommunikationslösungen enstehen nicht auf Knopfdruck, sondern im professionellen Dialog mit Ihren Zielmärkten" Strategische Projektarbeit von x-impulse, b2b-kommunikation, Dipl. Wirtsch. Ing. Martin Sonneck
Hier wird die strategische konzeptionelle Vorgehensweise mit der langjährigen Erfahrung im Mittestand in neue Lösungen und bewährte Strategien umgesetzt. Erfahrungen aus Mittelstandsverlagen der B2B-Kommunikation, Studien auf EU Ebene bis zur umfänglichen Umsetzung einer gesamtheitlichen Strategie der Unternehmenskommunikation mittelständischer Unternehmen decken wir ab. Von der Konzeption bis zur Umsetzung. Weiterführende Information unter www.x-impulse.de oder zum Thema Whitepaper unter www.b2b-whitepaper.de
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Agenturrahmenvertrag, Projekt- und Anstellungsvertrag sowie Freelance-Vertrag veröffentlicht
Düsseldorf, 10. Juni 2010 - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. schafft Rechtsicherheit für Internetagenturen und Online-Dienstleister durch die Veröffentlichung von Musterverträgen. Ab sofort erhältlich sind folgende Vorlagen: Agenturrahmenvertrag, Projekt- und Anstellungsvertrag sowie ein Freelance-Vertrag. Diese dienen auch Auftraggebern sowie fest angestellten und freien Mitarbeitern zur Orientierung bei Vertragsverhandlungen. Die Musterverträge wurden vom BVDW zusammen mit Rechtsanwalt Bernhard Kloos von der Mitgliedskanzlei HK2 Rechtsanwälte in Berlin aufgesetzt - erhältlich ab 14,90 Euro im BVDW Online-Shop unter www.bvdw-shop.org. Für BVDW-Mitglieder stehen die Vorlagen kostenlos im geschützten MyBVDW-Bereich auf der Website unter www.bvdw.org bereit.
Arbeitserleichterung und Rechtssicherheit "Wie beim Einheitsmietvertrag schaffen die neuen Musterverträge Rechtssicherheit bei der Regelung von Rahmenvereinbarungen, Projektbeauftragungen und Anstellung von Mitarbeitern innerhalb der digitalen Wirtschaft. Ausgelegt für Internetagenturen und Online-Dienstleister erleichtern sie zudem deutlich die Arbeit und sind flexibel einsetzbar", erläutert BVDW-Vizepräsident Dirk Kedrowitsch (Pixelpark).
Business Cases für besseren Praxisbezug
Zur besseren Erläuterung ist den vier Vorlagen ein typischer Business Case vorangestellt. Die Musterverträge samt Anwendungsbereichen in der
Übersicht:
Agenturrahmenvertrag
Der Agenturrahmenvertrag dient als flexible Vorlage für die vertragliche Zusammenarbeit einer Internetagentur oder eines Online-Dienstleisters mit einem Kunden (Unternehmen). Im Business Case des Rahmenvertrags werden Abläufe, Bedingungen, Preise und Zeitfenster für künftige Aufträge festgelegt.
Projektvertrag
Der Projektvertrag regelt die vertragliche Zusammenarbeit zwischen Internetagentur oder Online-Dienstleister mit einem Kunden (Unternehmen). Der Business Case sieht eine Neugestaltung eines Internetauftritts zum Festpreis vor, samt Implementierung eines Content-Management-Systems (CMS) und intensiver Beratung des Kunden.
Anstellungsvertrag
Der Anstellungsvertrag dient als Vorlage für die feste Anstellung von Mitarbeitern. Der Business Case legt eine Tätigkeit des Mitarbeiters im Marketing oder als Programmierer zugrunde. Der Mitarbeiter erhält ein Festgehalt ohne erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile. Die Rechte aus den Leistungen sollen vollständig bei der Agentur liegen und von dieser verwertet werden können. Das Vertragsmuster geht alternativ von einer Befristung oder einer sechsmonatigen Probezeit mit ansonsten unbefristeter Laufzeit des Anstellungsverhältnisses aus.
Freelance-Vertrag
Der Freelance-Vertrag dient als Vorlage zur Beschäftigung freier Mitarbeiter. Der Business Case geht davon aus, dass der freie Mitarbeiter projektbezogen mit einem bestimmten Volumen als Programmierer tätig wird. Die Vergütung erfolgt als Zeitaufwandshonorar auf Stundenbasis. Der Freelance-Vertrag sieht grundsätzlich vor, dass die Rechte an den erbrachten Leistungen vollständig beim Auftraggeber liegen.
Erhältlich sind die Musterverträge kostenlos für BVDW-Mitglieder auf der Website unter www.bvdw.org (geschützter MyBVDW-Bereich) sowie im BVDW Online-Shop für je 14,90 Euro oder zusammen für 49,90 Euro unter www.bvdw-shop.org.
Weitere Informationen auf Anfrage - Kontakt:
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. - Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf - www.bvdw.org
IFRS für KMU - Konsultation der EU-Kommission
25.1.2010 (Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Berlin )
Die EU-Kommission konsultiert zurzeit interessierte Kreise, um das Interesse an den im Juli 2009 vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten IFRS für KMU zu ermitteln. Es geht u. a. um die Frage der Kosten bzw. sonstigen Vorteile bei der Anwendung der IFRS für KMU, um die Vorteile einer internationalen Vergleichbarkeit der IFRS-Abschlüsse als auch um die Qualität der durch die IFRS für KMU zur Verfügung gestellten Informationen. Darüber hinaus stellt sich aus Sicht der EU-Kommission die Frage, ob und wie die IFRS für KMU in das europäische Recht eingebunden werden sollen. Hier könnte sich die EU-Kommission verschiedene Szenarien vorstellen: weiter
Kostenfreie Informationsveranstaltungen (u.A. in München) sowie Unterlagen zum Download, u.A. zum Thema IFRS, finden die bei AWT-Horwath
München, 20.1.2010: Autor: Rechtsanwalt Dr. Matthias Schaefer
Marken und Kennzeichen sind wesentliche Marketing- und Vertriebsinstrumente und damit Wertbestimmender und Werterhaltender Bestandteil eines Unternehmens. Der Aufbau eines Markenportfolios ist eine lohnende Investition um sich am Markt bekannt zu machen, von Wettbewerbern abzugrenzen und vor Imitationen zu schützen. In gewerblichen Schutzrechten, z.B. registrierten Marken, steckt oft ein beträchtliches Wertpotential. Wer diese Instrumente nicht gezielt nutzt, läuft schnell Gefahr im Abseits zu stehen. Denn während die Produkt-Lebenszyklen kürzer werden, ermöglichen gut gemanagte Marken eine längere Lebensdauer der Leistungen. Dies wiederum führt zu mehr Profit und steigert den Unternehmenswert nachhaltig. Weiter
Thema: Bayerische Patentallianz 2010
Wirtschaft unterstützt Patentverwertung der Hochschulen (Autor: Dipl. Wirtsch. Ing. Martin Sonneck)
Bei der Identifizierung, Bewertung, Patentierung und Verwertung von Erfindungen aus Hochschulen werden künftig alle 26 bayerischen Hochschulen mit der Wirtschaft in einem einheitlichen und bundesweit einmaligen System zusammenarbeiten. Dabei soll die Bayerische Patentallianz GmbH (BayPAT) als zentrale Serviceeinrichtung fungieren. weiter MM (MM Maschinenmarkt)
19. November 2009 - Übergabe aus einer Hand – „Nachfolgeratgeber Familienunternehmen“ bietet integrierten Ansatz
Vollständig neuer Leitfaden verbindet die Aspekte Recht, Steuern, Finanzen und Psychologie zu ganzheitlichen Lösungen bei der Nachfolgeregelung in Familienunternehmen. Jährlich müssen etwa 71.000 deutsche Familienunternehmen mit einem Jahresumsatz ab EUR 50.000 eine Nachfolge an ihrer Spitze regeln. Durch gescheiterte Nachfolgeregelungen sind pro Jahr rund 250.000 Arbeitsplätze direkt bedroht. 71.000 Nachfolgeregelungen bedeuten ebenso viele Einzelfälle, in denen rechtliche, steuerliche, finanzielle und psychologische Fragen individuell zu klären sind. Der neue „Nachfolgeratgeber Familienunternehmen“ schafft hier Klarheit. Information (pdf)
Unternehmenswert steigern mit Schutzrechten - B2B Marken sichern
Wie wichtig unternehmensstrategisches Handeln ist, zeigt das jüngste Vorgehen des Handelskonzerns Metro, der wegen Verletzung seiner Markenrechte mit Erfolg in mehreren Ländern gegen eine gleichnamige Zeitung vorgeht. Als wesentliches Marketing- und Vertriebsinstrument sind Marken und Kennzeichen wertbestimmender und –erhaltender Bestandteil eines Unternehmens. Der Aufbau eines Markenportfolio ist eine lohnende Investition um sich am Markt bekannt zu machen, von Wettbewerbern abzugrenzen und vor Imitationen zu schützen. In gewerblichen Schutzrechten, insbesondere Marken, steckt oft ein beträchtliches Wertpotential. Wer diese Instrumente nicht gezielt nutzt, läuft schnell Gefahr im Abseits zu stehen. Während die Produkt-Lebenszyklen kürzer werden, ermöglichen gut gemanagte Marken eine längere Lebensdauer der Leistungen. Dies wiederum führt zu mehr Profit und steigert den Unternehmenswert nachhaltig.
Autor: Rechtsanwalt Dr. Matthias Schaefer, LL.M. www.ks-legal.de
22.09.2009 - Wertvolle Tipps zum populären Microblogging-Dienst Als Unternehmen Twitter richtig nutzen
RA Henning Krieg hilft rechtliche Stolperfallen zu vermeiden
Twitter ist in aller Munde. Vom privaten Kommunikationstool für schnelle 140-Zeichen-Nachrichten hat sich der Dienst schnell zur Spielwiese für Guerilla-Marketing aber auch für strategische Unternehmenskommunikation entwickelt. Doch was ist dabei zu beachten? Wie handeln Sie als Unternehmer rechtlich einwandfrei? RA Henning Krieg ist Dozent der Tweet Akademie und hat für die Initiative Mittelstand wertvolle Tipps zusammengestellt: weiter
Regelung der Handhabung elektronischer Schriftstücke und Daten. (Red. RA Dr. Mathias Schaefer)
Nach dem Handelsgesetzbuch ist jeder Kaufmann verpflichtet Handelsbriefe, ebenso wie beispielsweise Jahresabschlüsse und Buchungsbelege, geordnet aufzubewahren. Gleiches gilt nach der Abgabenordnung für alle empfangenen und abgesandt Handels- oder Geschäftsbriefe, sowie alle steuerlich relevanten sonstigen Unterlagen. Diese allgemeinen Vorgaben werden je nach Unternehmensform in verschiedenen Vorschriften, wie z.B. der GoBS und GDPdU, konkretisiert.
Zu den Geschäfts- und Handelsbriefen zählen alle Schriftstücke, die der Vorbereitung, Durchführung und dem Abschluss oder der Rückgängigmachung eines Geschäfts dienen. Der Gesetzgeber verfolgt hier eine weitgehend gleiche Behandlung von physikalischer und digitaler Post. Weitere Info (pdf)Elektronische Signatur bei immer mehr Verfahren Pflicht (ab 1.4.2010)
Ab dem 1. April 2010 wird das elektronische Abfallnachweisverfahren bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle Pflicht und löst damit das bisherige Papierverfahren ab. Hierbei wird schrittweise die erforderliche handschriftliche Unterschrift durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt: Diese muss zuerst nur von Behörden und Entsorgern, ab dem 1. Februar 2011 dann auch von Abfallerzeugern und -beförderern verwendet werden. Zur Erstellung der elektronischen Signatur werden eine persönliche Signaturkarte sowie ein Kartenlesegerät benötigt. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Anwendungsbereichen für die Signatur, u.a. für digitale Rechnungen, Ursprungszeugnisse, Vergabeverfahren, Emissionshandel oder Online-Mahnanträge. Hier besteht Handlungs- und Informationsbedarf. Erste Informationen können Unternehmen z.B.bei den für sie zuständigen IHK ´s einholen.
Die Wirtschaftskrise hat in den vergangenen Monaten zu einer deutlichen Zunahme an fragwürdigen Werbekampagnen geführt. Wie der Deutsche Werberat laut Pressetext mitteilt, ist die Zahl der Beschwerden aus der Bevölkerung an kommerziellen Werbekampagnen im ersten Halbjahr dieses Jahres um ein Viertel auf 147 Beanstandungen gestiegen.
Widerrufsbelehrung - Neuregelung kann den Diensteanbietern möglicherweise Probleme schaffen
11. August 2009 - Die neue Widerrufsbelehrung für alle Online-Angebote hat für die Anbieter weitreichendere Konsequenzen. Was den Verbraucher schützt, kann sich auch für den seriösen Anbieter problematisch auswirken. Denn die neue Gesetzesänderung zum Widerrufsrecht, die ursprünglich vor Vertragsfallen unseriöser Anbieter schützen sollte, gilt nun für alle Dienste. Anbei die Muster-Widerrufsbelehrung zu Dienstleistungen. Der Passus "Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben." darf nun nicht mehr verwendet werden. Es muss nun heißen: "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben."
Diese Änderung des Widerrufsrechts (§ 312 d Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zielte auf Vertragsfallen der unseriösen Diensteanbieter ab. Die Rechtslage war bisher nicht eindeutig. das Widerrufsrecht erlischt nun erst, wenn der Vertrag von beiden Seiten und auf Wunsch des Kunden, wie es nun heißt - "vollständig erfüllt" ist.
In fast der Hälfte der deutschen Unternehmen sind private E-Mails verboten. Jedoch nur in der Hälfte dieser Unternehmen wird die auch die Einhaltung des Verbots konsequent kontrolliert. Das ist das Ergebnis einer Umfrage. Befragt wurden knapp 470 Manager und Sicherheitsverantwortliche aus dem IT-Bereich. Wer trotz eines Verbots private E-Mails am Arbeitsplatz schreibt, riskiert eine Abmahnung oder auch eine Kündigung. Weiter
Da die Datenschutznovellen 2009 zu weitgehenden Änderungen der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft führen, veranstaltet der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV drei Ad-hoc-Informationsveranstaltungen, in denen die neuen Regelungen analysiert und ihre Auswirkungen auf die tägliche Geschäftspraxis erläutert werden. Weiter
Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google
Mitteilung der Pressestelle des BGH, Nr. 17/2009 -
In drei heute verkündeten Entscheidungen hat sich der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit der kennzeichenrechtlichen Beurteilung der Verwendung fremder Kennzeichen als Schlüsselwörter (Keywords) im Rahmen der von der Suchmaschine Google eröffneten Möglichkeit der Werbung mit sog. AdWord-Anzeigen befasst. In zwei Sachen hat der Bundesgerichtshof Ansprüche der Kennzeicheninhaber verneint, in der dritten Sache hat er dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) eine Frage zur Auslegung der Markenrechtsrichtlinie vorgelegt.
In den Verfahren ging es um die in der Instanzrechtsprechung unterschiedlich beurteilte Frage, ob es eine Kennzeichenverletzung darstellt, wenn ein Dritter ein fremdes Kennzeichen (also eine Marke oder eine Unternehmensbezeichnung) oder eine dem geschützten Zeichen ähnliche Bezeichnung einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort angibt mit dem Ziel, dass bei der Eingabe dieser Bezeichnung als Suchwort in die Suchmaschine in einem von der Trefferliste räumlich getrennten Werbeblock eine als solche gekennzeichnete Anzeige des Dritten (mit Link auf dessen Website) als Werbung für seine Waren oder Dienstleistungen erscheint. In den entschiedenen Fällen enthielt die Anzeige weder das als Suchwort verwendete fremde Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Kennzeicheninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte. Weiter zur Pressemeldung auf dem BGH Portal
Berlin, 06.03.2009 - Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesrats zum elektronischen Meldeverfahren für Arbeitsdaten - kurz: Elena. Die Zustimmung des Bundesrats war der letzte Schritt des Gesetzgebungsverfahrens. Damit steht fest, dass das aufwändige Ausfüllen von Einkommensnachweisen bald der Vergangenheit angehört. Jährlich werden rund 60 Millionen Einkommensnachweise erstellt Weiter
Gesetz zur Telefonwerbung verzögert sich / Infos zur Rufnummernunterdrückung (Red. RA Dr. Mathias Schaefer)
Das vom Bundesrat am 15. Mai 2009 endgültig verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung wird nicht am 1. Juni 2009, sondern erst in drei bis vier Wochen in Kraft treten. - Der Grund: Das Gesetz muss nach aktueller Info des BMJ noch von den jeweiligen Fachreferaten gegengelesen und von den drei beteiligten Ministern (Justiz, Wirtschaft und Verbraucherschutz) unterschrieben werden. Erst danach geht das Gesetz ins Bundespräsidialamt und anschließend zum Amtsblatt zur Veröffentlichung. Das Fachreferat im BMJ rechnet damit, dass das Gesetz in der zweiten Juni-Hälfte in Kraft tritt. Zu offenen Fragen der Bereiche „Rufnummernunterdrückung“ und „Bußgeld“ hat der DDV am 19. Mai zusammen mit ZAW und den Verlegerverbänden VDZ und BDZV ein erstes Abstimmungsgespräch bei der Bundesnetzagentur geführt. Viele Punkte konnten dabei im Sinne der vorab bestehenden DDV-Position geklärt werden, einiges ist noch offen - die Kontakte zur Bundesnetzagentur werden fortgesetzt. Weiter zum pdf.
17.5.2009 - Beschlossen: Schutz gegen Werbe-Anrufe
In Deutschland ist ein neues Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung verabschiedet worden. Bei einem Verstoss gegen das Gesetz muss mit Strafen von bis zu 50‘000 Euro gerechnet werden.
Konsumenten werden in Deutschland künftig stärker vor Telefon-Werbung geschützt. Wer gegen das Verbot unerlaubter Werbe-Anrufe verstösst, muss mit Strafen von bis zu 50‘000 Euro rechnen. Call Center dürfen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, sonst drohen bis zu 10‘000 Euro Geldbusse. Nach dem am Freitag vom Bundesrat endgültig beschlossenen Gesetz können Kunden zudem aus den am Telefon abgeschlossenen Verträgen leichter wieder aussteigen. Nicht berücksichtigt wurde jedoch die Forderung der Bundesländer, dass telefonisch geschlossene Verträge grundsätzlich schriftlich bestätigt werden sollten. Konsumentinnen und Konsumenten erhalten jetzt auch bei Zeitungs- und Zeitschriften-Verträgen sowie Wett- und Lotto-Angeboten ein Widerrufrecht. Für Festnetz- oder Handy-Verträge galt dieses Recht bisher schon, es erlosch aber, wenn die Umsetzung des Vertrags begann. Nun erlischt das Widerrufrecht erst, wenn der Kunde auch gezahlt hat.
Bundesministerium der Justiz INFO
Geplant: Gesetz zu Werbeanrufen und telefonischen Vertragabschlüssen
(Red. RA Dr. Mathias Schaefer)
Unerlaubte Telefonwerbung, sog. Cold Calls, sind bereits verboten, soweit der Angerufene nicht vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Dennoch ist der Einsatz dieser Marketing-Methode weiterhin äußerst populär. Am 26.03.2009 hat der Bundestag daher ein neues Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Werbeanrufen und telefonischen Vertragsabschlüssen beschlossen. Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Werbeanrufe sollen künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden. Allein für die Unterdrückung der Rufnummerübermittlung bei Werbeanrufen soll bereits eine Geldbuße bis zu 10.000 EUR drohen. Neu eingeführt werden sollen außerdem weitere Möglichkeiten, solche Verträge zu widerrufen, die am Telefon abgeschlossen wurden: Die Verbraucher erhalten ein Widerrufsrecht, unabhängig davon, ob der Werbeanruf erlaubt war oder nicht. Bei unzulässigen Cold Calls soll die Widerrufsfrist regelmäßig einen Monat betragen, andernfalls mindestens zwei Wochen, je nach Gestaltung im Einzelfall. Das Widerrufsrecht soll künftig ausdrücklich auch für Wett- und Lotteriedienstleistungen, Zeitungs- und Zeitschriftenverträge sowie bei Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich gelten, die derzeit noch hiervon ausgenommen sind.
Bitkom info
24.03.2009, Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg richtet eine kostenfreie Informationsveranstaltung "AGB-TÜV 2009 - Allgemeine Geschäftsbedingungen auf dem Prüfstand" aus. Weitere Info zu dieser Meldung /
Anm. der Redaktion: In ganz Deutschland kann man bei den größeren Kammern zu diesem Thema Informationen finden.
Ab 1.1.2009:
Neue gesetzliche Anforderungen bei Geschäftsbriefen per E-Mail oder Telefax
Sie wickeln Ihre Geschäftskorrespondenz via E-Mail mit Outlook©/Exchange© ab? Ab dem 1.1.2007 hat sich die Rechtslage verändert: Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister definiert neue, formale Grundlagen nun auch für den E-Mail-Verkehr. Das heißt für den Outlook©-Nutzer: Die Informationen, die bisher nur in der Fußzeile der Brief-Korrespondenz erschienen, sind nun auch für Outlook©-Signaturen/Disclaimer Pflicht. So müssen jetzt Angaben wie Handelsregisternummer, Firmensitz und Gesellschaftsform Bestandteil jeder ausgehenden Geschäfts-Email sein. Die Konsequenz bei Zuwiderhandlung: Bis zu 5000 Euro Zwangsgeld. Wie kann man einer Abmahnung entgehen? Sicher ist, das es mit Inkrafttreten dieses Gesetztes noch wichtiger ist, die Gestaltung der firmeneigenen Signaturen/Disclaimern nicht den Mitarbeitern lokal zu überlassen, sondern diese zu vereinheitlichen und zentral zu steuern/zu verteilen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ist es "preiswerter"sich bei Ihrem Berufsverband oder einem versierten Rechtsanwalt kundig zu machen.
Europäisches Mahnverfahren
Seit dem 12. Dezember 2008 gilt innerhalb der EU ein einheitliches Mahnverfahren, das
insbesondere Onlinehändlern das Eintreiben von Geldern aus anderen EU-Ländern erleichtern
soll. Um ein EU-Mahnverfahren zu starten, kann sich der Gläubiger ein
Formular auf der EU-Website herunterladen. Seit dem 1. Januar gibt es zudem ein Formular für geringfügige Forderungen. Das EU-Mahnverfahren ist Teil des SEPAProjekts (Single European Payment Area), das den Zahlungsverkehr innerhalb der EU vereinheitlichen soll.
Reform des Bundesdatenschutzgesetzes – Dezember 2008
Kernpunkt des neuen Bundesdatenschutzgesetzes ist die Zustimmungspflicht der Verbraucher für die Weitergabe der persönlichen Daten an andere Unternehmen. Ferner soll ein freiwilliges Datenschutz-Siegel eingeführt werden.
Illegaler Datenhandel fordert zum Handeln auf!
Nachdem in letzter Zeit spektakuläre Fälle von illegalem Datenhandel mit großen Mengen an Datensätzen bekannt wurden, will die Bundesregierung die Privatsphäre der Bürger künftig besser schützen. Der Entwurf, den das Kabinett jetzt auf den Weg gebracht hat beinhaltet Neuregelungen, die den Datenschut grundlegend verbessern sollen.
Einwilligung zur Datenweitergabe vom Kunden!
Die Bürger sollen zukünftig mehr Einflussmöglichkeiten auf die Verwendung ihrer Daten für Werbezwecke haben. Kernpunkt ist, dass Kunden eine explizite Einwilligung geben müssen, wenn ihre Daten für Werbung von Drittfirmen weitergegeben werden dürfen, dass sogenannte Opt-in-Verfahren. Die Einwilligung muss freiwillig erfolgen und darf nicht als Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrags gefordert werden. Die Weitergabe der Daten an Markt- und Meinungsforschung darf nur nach dieser Opt-in-Regel erfolgen.
Druck der Werbewirtschaft.
Was ändert sich? Für die Druck- & Werbewirtschaft, wie auch weitere Unternehmen, hat das Kabinett verschiedene Ausnahmen verankert. So ist für Werbung durch das Unternehmen selbst keine explizite Zustimmung notwendig, auch für Werbung im B2B-Bereich sowie bei Freiberuflern und Selbständigen muss diese Einwilligung zur Datenweitergabe nicht eingeholt werden. Begründet wird dies auch damit, dass kleinere, spezialisierte Unternehmen weiterhin die Möglichkeit haben müssten, gezielt andere Firmengruppen anzusprechen. Weitere Information
Wann müssen Telefonnummern im Web-Impressum stehen?
Telekommunikationsgesetz verlangt ab 01.01.2009 anzeigen der Rufnummer!
Arbeitgeber können auch mit öffentlichen Äußerungen diskriminierend sein! ("Richtlinie 2000/ 43/ EG,
Quelle http://lexetius.com/2008,1686
Wo kein Kläger da kein Richter? Falsch. Wer sich als Arbeitgeber öffentlich rassistisch äußert, muss mit einem Gerichtsverfahren wegen Diskriminierung rechnen - auch wenn er niemanden persönlich angreift.
Strenge „Wohlverhaltenspflichten“ für Arbeitgeber
Die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU haben Arbeitgebern strenge „Wohlverhaltenspflichten“ auferlegt. Wie streng sie sind und dass sie im Zweifelsfall auch durchgesetzt werden, hat jetzt ein Unternehmer in Belgien zu spüren bekommen.
Ausländer diskriminierendes Fernsehinterview
Der belgische Arbeitgeber hatte Türenmonteure zur Einstellung gesucht. Auf die Stellenausschreibung hatten sich größtenteils Marokkaner gemeldet, die das Unternehmen aber nicht einstellte. In einem Fernsehinterview äußerte der Direktor des Unternehmens: „Daher wird oft (gemeint war von Kundenseite) gesagt: ‚keine Ausländer‘. … Ich muss mich nach den Forderungen meiner Kunden richten. Wenn sie sagen, ‚ich will dieses bestimmte Produkt, oder ich will es so und so ausgeführt haben‘, und wenn ich dann sage, ‚das mache ich nicht, ich schicke doch diese Leute vorbei‘, dann werden Sie mir sagen, ‚ich brauche nicht unbedingt diese Tür‘. Dann kann ich mein eigenes Geschäft schließen.“
Es bedarf keines direkten Opfers!
Wegen dieser Aussage verklagte das belgische Zentrum für Chancengleichheit und für Bekämpfung des Rassismus die Firma. Nachdem die erste Instanz keinen Verstoß gegen das belgische Antidiskriminierungsgesetz erkennen konnte, setzte die Berufungsinstanz das Verfahren aus und rief den EuGH an. Er sollte die Frage klären, ob auch eine öffentliche Äußerung dieser Art ohne individuell Betroffenen eine unmittelbare Diskriminierung nach der einschlägigen Richtlinie sei.
Und wenn eine diskriminierende Einstellungspolitik vorliegt?
Der EuGH bejahte diese Frage. Seine Begründung: In der Äußerung habe sich eine unmittelbar diskriminierende Einstellungspolitik des Unternehmens gezeigt. Würden sich nur tatsächlich abgelehnte Stellenbewerber auf die Richtlinie berufen können, wäre das nachteilig für einen Arbeitsmarkt, der soziale Eingliederung fördert. Auch wenn es kein identifizierbares Opfer gebe, müssten die EU-Staaten in einem solchen Fall effektive und abschreckende Strafen vorsehen.
Hinweis: Neben dem Imageschaden, den eine solche Äußerung mit sich bringt, drohen in Deutschland auch noch hohe finanzielle Einbußen: Jeder Bewerber, der zum Kreis der Diskriminierten gehört und sich nach einer solchen öffentlichen Stellungnahme beim Unternehmen bewirbt, hat gute Chancen auf finanzielle Entschädigung. (EuGH, Urteil v. 10.7.2008, Rechtssache C-54/07)
KMUs legen großen Wert auf den Schutz ihrer Innovationen (Red. RA Dr. Mathias Schaefer)
Dazu entwickeln sie eigene strategisch orientierte Methoden:Mit dem Erzielen von Zeitvorsprüngen vor den Mitbewerbern, der Geheimhaltung relevanter Informationen oder der langfristigen Bindung des Personals versuchen sie, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Erst in zweiter Linie setzen KMU dazu rechtliche Instrumente wie Patente, Gebrauchsmuster, Schutzmarken oder Urheberrechte ein. Info
8.8.2008 - Aktuelle Information - Neues Gesetz zum Schutz vor Werbeanrufen (Red. RA Dr. Mathias Schaefer)
Die Bundesregierung hat jüngst weitere Maßnahmen im Kampf gegen unerwünschte Werbeanrufe (sog. Cold Calls) beschlossen. Wer Telefonwerbung durchführt ohne dass der Angerufene zuvor eingewilligt hat, muss mit härteren Sanktionen rechnen: So sollen künftig Geldbußen bis zu 50.000 EUR verhängt werden können. Werbeanrufe, die zur Verschleierung der Identität die Rufnummer unterdrücken müssen mit Strafen bis zu 10.000 EUR rechnen. Darüber hinaus soll bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen gegenüber Verbrauchern ein 14-tigiges Widerrufsrecht gelten. Wann die Neuerungen in Kraft treten ist noch nicht klar. Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen. (Autor: RA Dr. Mathias Schaefer)
Kurzer Leitfaden
Rechtssicheres E-Mail-Marketing & seriöse Adressgewinnung
Datenschutz geht vor, der Adresshandel soll sicherer werden! Und nach diesem Prinzip wurde auch kürzlich die gesetzliche Grundlage weiter angepasst. Unternehmen, die heute E-Mail-Marketing durchführen und im Zuge dessen auch Adressen kaufen, fehlt es oft an dem Wissen über die aktuelle rechtlichen Veränderungen.
Adressbestände vieler Adressbroker werden mit der aktuellen Gesetzesänderung nach einer Übergangsfrist von einem Jahr nicht mehr zu verwenden sein. Diese Adressen weiter zu verwenden könnte Folgen haben. Arbeitet man weiterhin mit den alten Adressen und beachtet die neunen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht, so kann es sein, dass man nicht nur rechtliche Folgen fürchten muss, sondern auch einen Imageschaden beklagen muss.
Rechtlich korrekte Handlungsregeln:
1. Double-Opt-In: Pflicht
Die Adressgewinnung sieht vor, dass ein Verbraucher seine Angaben selbst noch einmal bestätigt, bevor seine Adressdaten genutzt werden. Die E-Mail zur Bestätigung sollte einfach und überschaubar sein
2. Einwilligungsklausel: eindeutig
Seriös ist im E-Mail-Marketing, wenn dem Verbraucher zweifelsfrei klar ist, dass er der Nutzung seiner Daten für Marketing zustimmt. Die Einwilligung muss konkret formuliert sein und die mögliche Verwendung des Datensatzes klar erkennbar sein! So sieht ein Teilnehmer vorab, welche Unternehmen seine Daten nutzen werden.
3. Angebote & Gewinnspiele:
Gewinnspielveranstalter verstecken oft auch den Hinweis auf die Weitergabe der Adressdaten in den allgemeinen Teilnahmebedingungen, denen immer zugestimmt werden muss. Dies ist laut Telemediengesetz (§ 12, Absatz 3) verboten. Ein korrekter Weg ist, unabhängige Felder zum Ankreuzen zu platzieren. Der Gewinner sollte nachvollziehbar und öffentlich präsentiert werden.
Wer personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, muss nicht nur einen Datenschutzbeauftragten benennen. Adressunternehmen müssen zudem ihr Datenverarbeitungsverfahren anmelden sowie ein Verfahrensverzeichnis veröffentlichen.
Aktuelle Artikel vom Autor:
Martin Sonneck, Redakteur und Geschäftsführer der Agentur x-impulse, b2b-kommunikation
News
München, 21.06.2010
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft gründet Rechtsberatungs-Genossenschaft
Brossardt: „Neues Servicemodell der bayerischen Arbeitgeberverbände“
München, 21.06.2010 - Unter dem Dach der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. wurde heute in München die vbw Rechtsberatung eG gegründet. „Die vbw Rechtsberatung eG wird mit qualifizierten Juristen in sechs bayerischen Städten vertreten sein und die vbw Mitgliedsverbände dabei unterstützen, die Rechtsberatung und Prozessvertretung ihrer Mitgliedsunternehmen im Arbeits- und Sozialrecht auszubauen. Mit diesem deutschlandweit einmaligen Modell bieten wir ein völlig neues Serviceangebot für unsere Mitgliedsverbände und deren Mitgliedsunternehmen“, erläutert Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw.
Der Vorstand der vbw Rechtsberatung eG setzt sich wie folgt zusammen:
Bertram Brossardt (Vorsitzender), Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. und des vbm – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V., Karl-Georg Nickel (Stellvertretender Vorsitzender), Hauptgeschäftsführer des vdmb Verband Druck und Medien Bayern e. V., Sebastian Lechner, Hauptgeschäftsführer des LBT Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen e. V. und Dr. Frank Rahmstorf, Geschäftsführer des bayme – Bayerischer Unternehmensverband Metall und Elektro e. V.
Zum Bevollmächtigten der Generalversammlung und zum Bevollmächtigten der Genossenschaft wurde Dr. Wolfgang Schwarz, Hauptgeschäftsführer des Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern gewählt.
Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. ist die zentrale branchenübergreifende Interessenvertretung der bayerischen Wirtschaft gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen. Ziel ist die Aufrechterhaltung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Unternehmen. Die vbw vertritt branchenübergreifend die Interessen von 90 Mitgliedsverbänden sowie 27 Fördermitgliedern. Die Mitgliedsverbände der vbw stehen für rund 3,3 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
Kontakt: Michael Brosig, Tel. 089-551 78-391, E-Mail: michael.brosig@ibw-bayern.de, www.vbw-bayern.de, www.ibw-bayern.de
DDV-Brief-Robinsonliste:
Der Verbraucher hat die Wahl!
Seit 38 Jahren zuverlässiger Schutz gegen nicht erwünschte personalisierte Werbepost Verbraucher können selbst wählen, aus welchen Bereichen sie personalisierte Briefwerbung erhalten möchten und aus welchen nicht. Dies ermöglicht die Brief-Robinsonliste des Deutschen Dialogmarketing Verbandes DDV.
Wie die aktuellen Halbjahreszahlen über die Einträge zeigen, entschließen sich immer mehr Verbraucher, die Robinsonliste des DDV zu nutzen. Bis Ende Juni 2009 haben sich gegenüber dem Vergleichszeitraum 2008 knapp 33 000 Bürger neu eintragen lassen. Insgesamt machen mittlerweile über 700 000 Bürger Gebrauch von dem bereits 1971 vom DDV eingeführten Verbraucherschutzinstrument. Seit 2005 besteht die Möglichkeit anzukreuzen, aus welchen Branchen man keine Werbung mehr zugeschickt haben möchte. Für diese "Alternative B" haben sich bereits 11 Prozent der Robinsonlisten-Nutzer entschieden. Verbraucher können sich hierbei gegen bis zu 13 Kategorien wie beispielsweise Lotterien, Horoskope oder Sammelartikel wie beispielsweise Münzen entscheiden.
Die Brief-Robinsonliste gibt es nun bereits im 38. Jahr und wurde als eine der ersten Werbeverweigererlisten in Europa ins Leben gerufen. Sie schützt zuverlässig vor unaufgefordert zugesendeten personalisierten Werbebriefen.
Eine Absage an Briefwerbung aus Unternehmen, mit denen ein Verbraucher bereits in Kontakt getreten ist, kann allerdings nur vom diesem selbst beim Unternehmen erteilt werden.
Unternehmen gleichen die Robinsonliste gegen ihre Werbeadressen ab und verzichten auf das Versenden von personalisierter Werbepost an die dort enthaltenen Adressen. Bei über 90 Prozent des Gesamtvolumens an Werbebriefen erfolgt bereits ein Einsatz der Robinsonliste auf freiwilliger Basis. Werbungtreibende Unternehmen profitieren vor allem deshalb, weil der Streuverlust geringer und die Akzeptanz ihrer Werbung höher ist, wenn nur Verbraucher angeschrieben werden, bei denen Briefwerbung erwünscht ist.
Weitere Informationen unter:
www.ddv-robinsonliste.de
Die Anwälte müssen für Mandanten erreichbar sein - besonders kurz vor dem Termin
Ein Rechtsanwalt riskiert die Kündigung des Auftrags seitens seines Mandanten und den Verlust seines vollen Vergütungsanspruchs, wenn er trotz Bitte des Mandanten keinen Besprechungstermin vereinbart. Auch wenn er krank ist, entschuldigt dies ein solches Versäumnis nicht, er muss dann für eine Vertretung sorgen.
Wirtschaftsrecht:
Wann haftet eine Bank?
Wichtige neue Urteile zur Haftung der Geldinstitute.
Wenn Beratungspflichten verletzt werden, Geldautomaten spinnen oder ein Prospekt über eine Geldanlage oder Immobilie grobe Schönfärberei enthielt, stellt sich die Frage nach der Haftung der Bank. Hier auf dem neuesten Stand zu sein, ist für Anwälte und Bankkunden wichtig. (Quelle: Haufe Recht 11.08)
Weitere
Info
August 2008 - Einen weiteren Service, speziell für den deutschsprachigen Markt, mit dem man unliebsame Informationen über sich selbst aus dem Internet entfernen kann, bietet ab sofort die Personen-Suchmaschine yasni an . Die yasni GmbH will damit allen Bundesbürgern helfen, die angesichts des jüngsten Datenskandals wissen wollen, was über sie im Netz steht und falsche und unerwünschte Daten und Bilder aus dem Internet entfernen möchten. weitere Information unter: www.yasni.de
Unternehmerverbände warnen vor weiteren Antidiskriminierungsregulierungen
Artikel MM Business Effiziensportalen
Thema: Steuern - Erbschaftsteuerreform und die Unternehmensnachfolge
Für den Staat spielt sie nur eine untergeordnete Rolle. Für Familienunternehmen könnte sie zur Bedrohung werden: die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Höherbewertung des Betriebsvermögens. Folglich müsse, wie bei einer Veranstaltung der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft gefordert wurde, die Höherbewertung mit einer deutlichen Senkung der Erbschaftsteuersätze einhergehen.
weiter auf dem Business Effizienz Portal
THEMA: Impressumspflicht: Rechtliche Fallstricke
Die Vorschriften über die Anbieterkennzeichnung gehören inzwischen wohl zu den bekanntesten, aber nach wie vor am häufigsten missachteten Regelungen im Internet. Dies geschieht nicht immer aus böser Absicht, sondern vielfach, weil deren praktische und rechtliche Bedeutung einfach unterschätzt wird. Dabei können Verstöße mit einem Ordnungsgeld bis zu € 50.000,– geahndet werden. weiter
THEMA: E-Commerce: B2B-Vertragsrecht
Wer über das Internet Waren oder Dienstleistungen vertreibt, muss sich zwangsläufig
auch mit den damit zusammenhängenden vertragstypischen Aspekten auseinandersetzen.
Der Gesetzgeber hat inzwischen eine Reihe internetspezifischer Regelungen getroffen, um der dem Internet immanentenAnonymität entgegenzuwirken. weiter
THEMA: Recht: Abmahnungen – Fluch oder Segen?
Immer wieder hört man von wahren Abmahnwellen, die Unternehmen und Private gleichermaßen treffen. Grund einer Abmahnung können Ansprüche sowohl aus dem Markenrecht als auch aus
dem Wettbewerbs- oder Urheberrecht sein. Für die Betroffenen ist die Berechtigung der Abmahnung oft schwer zu beurteilen. weiter
